Tipps für Frauen
Allgemeine Hinweise
Etwa 90 Prozent der Gewalttaten an Frauen werden durch ihr unmittelbares soziales Umfeld ausgeführt (Partner, Bekannte, Arbeitskollegen etc.); nur vergleichsweise selten passiert dies durch Unbekannte.
Wissenschaftliche Schätzungen haben ergeben, dass jede fünfte Frau, die in einer Beziehung lebt, von Gewalt seitens des Partners betroffen ist.
Denken Sie daran, dass Sie niemals schuld sind an der Gewalt, die Ihnen widerfährt. Die Verantwortung liegt bei dem, der Gewalt ausübt.
Schweigen Sie nicht über die Gewalttätigkeit Ihres Partners. Sprechen Sie darüber mit einem Menschen, dem Sie vertrauen, um gemeinsam nach Möglichkeiten zu suchen, die es für Sie (und Ihre Kinder) gibt, um sich vor weiteren gewalttätigen Übergriffen zu schützen.
Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich über Ihre Rechte (und die Ihrer Kinder), finanzielle Unterstützungen und Wohnmöglichkeiten erkundigen. Nützen Sie das anonyme und kostenlose Informations- und Hilfsangebot der Interventions- und Beratungsstellen. Auch Frauenhäuser stehen Ihnen für eine erste telefonische Auskunft zur Verfügung.
Frauennotrufe
In Akutsituationen stehen Ihnen auch Frauennotrufe zur Verfügung, die Ihnen professionelle Erst- und Krisenberatung anbieten.
Die Frauenhelpline gegen Männergewalt berät Sie in rechtlichen und sozialen Fragen, informiert über weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote und vermittelt gezielt an regionale Frauenschutzeinrichtungen und -beratungsstellen weiter.
Darüber hinaus existieren noch weitere Frauennotrufe, die auf sexualisierte Gewalt spezialisiert sind. Das Beratungsangebot umfasst jedenfalls erste Krisenunterstützung, in manchen Fällen jedoch auch langfristige Beratung und Unterstützung.
Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie
Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen sind spezialisierte Opferschutzeinrichtungen für den Bereich der häuslichen Gewalt und bestehen in jedem Bundesland. Sie bieten Betroffenen aktiv Hilfe und Unterstützung an, insbesondere nach einer polizeilichen Intervention (z.B. sofortige Wegweisung und Betretungsverbot).
Die Erarbeitung eines Sicherheitskonzeptes mit dem Gewaltopfer hat erste Priorität. Das Angebot umfasst jedoch auch rechtliche Beratung und psychosoziale Betreuung.
Wenn sofortige Wegweisung und Betretungsverbot durch die Polizei ausgesprochen wird, verständigt die Exekutive unmittelbar nach ihrem Einschreiten das Gewaltschutzzentrum oder die Interventionsstelle.
Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen kontaktieren in der Folge die Opfer und bieten Hilfe und Unterstützung an.
Sie können die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen natürlich auch ohne vorangegangene polizeiliche Intervention von Opfern häuslicher Gewalt aufsuchen. Kompetente Hilfe und Beratung unter Wahrung der Vertraulichkeit sind garantiert.
Beratungsstellen
Frauenberatungsstellen bieten unterschiedliche Unterstützungsangebote. Diese umfassen Beratung bei Gewalterfahrung und in rechtlichen Angelegenheiten sowie Scheidungsbegleitung und psychologische Betreuung, aber auch Beratung in beruflichen und gesundheitlichen Angelegenheiten.
Erfragen Sie direkt bei der Beratungsstelle das jeweilige Beratungsangebot und die Beratungszeiten. Die Beratung erfolgt kostenlos und anonym.
Familienberatungsstellen helfen Einzelpersonen und Familien bei allgemeinen, rechtlichen und medizinischen Problemen.
Frauenhäuser
In Österreich existieren zahlreiche Frauenhäuser und Frauennotwohnungen. Diese bieten Frauen und Kindern in familiären Gewaltsituationen vorübergehend Wohnmöglichkeiten an.
Grundsätze der Frauenhäuser:
- Die Hilfe erfolgt unbürokratisch und sofort.
- Die Anonymität der betroffenen Frau bleibt gewahrt.
- Die Frauenhäuser werden von Frauen geleitet und die betroffenen Frauen von Mitarbeiterinnen beraten und unterstützt. Männer haben im Allgemeinen keinen Zutritt.
- Die helfenden Frauen stehen auf der Seite der betroffenen Frauen.
Die betroffenen Frauen werden dabei unterstützt, die eigenen Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und eine selbstbestimmte Existenz aufzubauen.
Frauen und ihre Kinder, die von Gewalt betroffen sind, können so lange im Frauenhaus bleiben, wie es für sie notwendig ist, und sie können auch mehrmals wiederkommen. Die Frauen können frei entscheiden, was für sie notwendig ist.
Sie verlieren nicht das Recht, Ihre Kinder zu sehen, die Wohnung zu betreten und über das gemeinsame Vermögen zu verfügen, wenn Sie von Ihrem Mann weggehen.
Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses helfen bei den vielschichtigen Problemen der betroffenen Frauen. Sie unterstützen bei der Klärung der neuen Lebenssituation, bei Behörden- und Gerichtswegen, bei Arbeitsplatz- und Wohnungssuche, bei Problemen, die Kinder betreffen und bei Problemen, die den Mann betreffen.
Auf den Seiten des Vereins "Autonome Österreichische Frauenhäuser" finden Sie einen Überblick über alle Frauenhäuser und Frauenhausberatungsstellen in den Bundesländern.
Finanzielle Unterstützung in Notsituationen
Familienbeihilfe
Die Person, bei der die Kinder leben, hat grundsätzlich auch Anspruch auf die Familienbeihilfe. Stellen Sie den Antrag an das zuständige Wohnsitzfinanzamt.
Weitere Informationen über die
Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf
USP.gv.at.
Weitere finanzielle Unterstützungen
Weitere Tipps und Telefonnummern finden Sie in dem Kapitel "Weiterführende Links zu Beratung und Hilfe".
Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt - Frauen und Gleichstellung
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend