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Betriebförderungen

Über Ansuchen an den Gemeinderat können Betriebsförderungen gewährt werden.

Familienförderung

Bei der Geburt eines Kindes stellt sich die Marktgemeinde Bad Traunstein mit einem Gutschein anstelle eines Säuglingswäschepaketes in der Höhe von € 100,00 ein.

Förderung Aufschließungsabgabe

Die Marktgemeinde Bad Traunstein gewährt unter gewissen Voraussetzungen (Hauptwohnsitz in Bad Traunstein) einen Zuschuss zur Aufschließungsabgabe.

Förderung Tierzucht

Bei Rindern ist die Förderung durch die Gemeinde mit einem Drittel der Besamungskosten verpflichtend gemäß NÖ Tierzuchtgesetz. 

Die Gemeinde ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich die Förderbeträge pro Landwirt an die Landesregierung zu melden. Die Gesamtsumme der einem Beihilfenwerber gewährten agrarischen De-minimis-Beihilfen darf den Betrag von € 15.000,-- innerhalb von drei Jahren pro Betrieb nicht übersteigen. Dazu zählen auch die Kalbinnenankaufsförderungen, die über die LK abgewickelt werden. Diese Regelung gilt für Förderungsauszahlungen seit dem 1.7.2014.

Rinder

künstl. Berfruchtung € 10,95 gemäß Tierzuchtgesetz
Eigenbestandsbesamung künstl. €   4,95 gemäß Tierzuchtgesetz
Eigenbestandsbesamung Stier €   4,95

(1,5 x pro Kuh lt. Tierliste), gemäß TZG

Schweine

künstl. Befruchtung €    4,00  lt. Tierliste, freiwillige Unterstützung der Gemeinde
Eigenstandsbesamung €    4,00 (2x pro Zuchtsau lt. Tierliste), freiw. Unterst.
Förderung Ankauf Eber € 150,00 alle zwei Jahre, freiw. Unterst. der Gemeinde
     

Schafe und Zeigen

   
Befruchtung Schaf/Ziege € 1,20 lt. Tierliste, freiwillige Unterstützung der Gemeinde